Alles zu den gesetzlichen Grundlagen und Ausnahmen der Vignettenpflicht
Die Vignettenpflicht in Österreich ist im Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 (BStMG) geregelt. Dieses Gesetz legt fest, welche Fahrzeuge auf welchen Straßen eine Vignette benötigen, welche Ausnahmen gelten und welche Strafen bei Verstößen drohen.
Die ASFINAG ist als Betreiberin des österreichischen Autobahnnetzes für die Erhebung der Maut und die Kontrolle der Vignettenpflicht zuständig.
| Aspekt | Eingeschlossen ✓ | Nicht eingeschlossen ✗ |
|---|---|---|
| Straßentypen | Alle ASFINAG-Autobahnen und Schnellstraßen | Bundesstraßen, Landesstraßen, Gemeindestraßen |
| Fahrzeuge | PKW, Motorräder, Wohnmobile bis 3,5t | LKW über 3,5t, Busse, Fahrräder, Fußgänger |
| Gültigkeitsbereich | Gesamtes österreichisches Autobahnnetz | Sondermautabschnitte (zusätzliche Maut nötig) |
| Zeitraum | Gewählter Gültigkeitszeitraum | Zeitraum vor und nach Gültigkeit |
| Fahrzeugidentifikation | Das angegebene Kennzeichen | Andere Kennzeichen desselben Besitzers |
| Anhänger | Anhänger hinter vignettenpflichtigem PKW | Anhänger hinter nicht-vignettenpflichtigem Fahrzeug |
| Ausländische Fahrzeuge | Alle Fahrzeuge mit gültiger österreichischer Vignette | Fahrzeuge ohne österreichische Vignette |
| Einsatzfahrzeuge | Feuerwehr, Polizei, Rettung im Einsatz | Einsatzfahrzeuge ohne aktiven Einsatz (Grauzone) |
| Militärfahrzeuge | Militärfahrzeuge im Dienst | Privatfahrzeuge von Militärpersonal |
| Diplomatische Fahrzeuge | Fahrzeuge mit diplomatischen Kennzeichen | Privatfahrzeuge von Diplomaten ohne Dienstkennzeichen |
| Straßenerhaltungsfahrzeuge | Fahrzeuge der ASFINAG und beauftragter Unternehmen | Privatfahrzeuge von Straßenarbeitern |
| Übertragbarkeit | Nicht übertragbar (an Kennzeichen gebunden) | Kein Transfer auf anderes Fahrzeug möglich |
| Verstoß | Maßnahme | Betrag (Richtwert) | Frist |
|---|---|---|---|
| Fehlende Vignette (PKW) | Ersatzmaut | € 120 | Sofort oder innerhalb 4 Wochen |
| Fehlende Vignette (Motorrad) | Ersatzmaut | € 60 | Sofort oder innerhalb 4 Wochen |
| Verweigerung der Ersatzmaut | Anzeige, Verwaltungsstrafe | Bis zu € 3.000 | Gerichtlich |
| Manipulierte Vignette | Strafanzeige | Bis zu € 3.000 + Strafrecht | Gerichtlich |
Wenn Sie eine Ersatzmaut oder Strafe erhalten haben und diese für ungerechtfertigt halten, haben Sie folgende Möglichkeiten:
Was Sie angeben müssen: Kennzeichen, Datum und Uhrzeit des Vorfalls, Ort (Autobahnabschnitt), Beschreibung des Sachverhalts, Kopie der Kaufbestätigung (falls vorhanden).
Fristen: Einsprüche müssen in der Regel innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt der Zahlungsaufforderung eingebracht werden. Versäumen Sie diese Frist, wird die Forderung rechtskräftig.